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Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, dann sind Sie als der "Unfallgeschädigte" verpflichtet, dem Unfallgegner, und dessen Versicherung, nachzuweisen, in welcher Höhe Ihnen ein Schaden zugefügt worden ist. Da Sie als Laie dies nun weder beurteilen, noch konkret beziffern können, brauchen Sie einen Fachmann.
Oft kommt es im Nachhinein zu Streitigkeiten. Was am Unfallort noch alles klar war, wird nun von der Gegenseite bestritten. Durch das Gutachten werden gleichzeitig gerichtsbeständige Beweise gesichert.
Kann das nicht auch meine Werkstatt machen? Nein! Ihre Werkstatt kann einen Kostenvoranschlag erstellen, jedoch kein Unfallgutachten. Wichtige Fakten, wie Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung, Angaben zu Vor- und Altschäden, Fahrzeugzustand usw., werden im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt. Im Streitfall, hat ein Kostenvoranschlag nur wenig Beweiskraft.
Die Versicherung gesagt, sie erledigt das für mich und schicken auch einen Gutachter. Hierzu darf ich Ihnen empfehlen, mal einen Blick auf die Website von Captain HUK oder Unfall-Blog zu werfen. Versicherungen sind commerzielle Unternehmen die auf Gewinnerzielung bedacht sind. Jeder Euro der bei der Schadensregulierung gespart werden kann, bedeudet me
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hr Gewinn. Glauben Sie da wirklich, dass die nette Sachbearbeiterin oder der hilfsbereite Sachbearbeiter Ihre Interessen vertritt?
Sie sehen nun, wie wichtig es ist, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung ihres Unfallschadens zu beauftragen. In Ihrem eigenen Interesse
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