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Willkommen bei unfallgutachten24-Berlin.de
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"Ach einen Rechtsanwalt brauche ich nicht. Die Versicherung wird schon bezahlen. Wenn nicht, können wir ja immer noch einen einschalten!"
So oder ähnlich, höre ich das immer wieder.
"Die Versicherung hat jetzt viel zu wenig überwiesen, als in dem Gutachten stand!?"
Auch das höre ich immer wieder. Meist geht es hier um Abzüge bei den Stundenverrechnungssätzen, Zuschlägen bei Material oder Fahrzeugverbringung usw.. Die Versicherung kann davon ausgehen, dass Sie als Laie mit der aktuellen Rechtsprechung natürlich nicht genbügend vertraut sind.
Tatsächlich ist es leider so, dass die meisten Geschädigten diese Abzüge hinnehmen. Andere müssen nun wegen weniger hundert Euro dann doch zum Anwalt und monatelang um ihr zustehendes Geld streiten.
Damit Ihnen dies so nicht passiert, sollten Sie von Anfang an einen Rechtsanwalt einschalten der Ihre Interessen vertritt.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein Anwalt Unternehmer ist und sich das Honorar nach dem Streitwert richtet. Wenn Sie bspw. einen Schaden von 5000,-€ haben und die Versicherung Ihnen ca. 500,-€ abzieht, beläuft sich nun der Streitwert auf 500,-€ ( Die Summe die Ihnen dei Versicherung unterschlagen hat )anstatt 5000,-€. Was glauben Sie, bei welchem Streitwert der Anwalt sich mehr ins Zeug legen wird?
So wie das Sachverständigenhonorar, so sind auch in der Regel die Kosten für den Anwalt von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen.
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Sie als geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, haben das Recht einer freien Sachverständigen - Gutachter Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Die entstehenden Kosten für die Erstellung von Schadengutachten sind immer von der Versicherung der schädiger Partei zu zahlen. Gerne vermitteln wir Ihnen im Falle eines falles einen geeigneten Verkehrsrechtsanwalt. Die Kosten für diesen werden bei einem unverschuldetten Verkehrsunfall von der Schädigerpartei ebenfalls übernommen.
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