lehrlingsausbildung Gesellenbrief

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Berufsbildpositionen


Abschnitt I: Grundbildung


1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
6. Qualitätsmanagement,
7. Messen und Prüfen an Systemen,
8. betriebliche und technische Kommunikation,
9. Kommunikation mit internen und externen Kunden,
10. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
11. Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen sowie von Betriebseinrichtungen,
12. Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,


Abschnitt II: Berufliche Fachbildung


1. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
2. Betriebliche und technische Kommunikation,
3. Kommunikation mit internen und externen Kunden,
4. Messen und Prüfen und Einstellen,
5. Qualitätsmanagement,
6. Handhaben von Werkzeugen und Maschinen, Be- und Verarbeiten von Halbzeugen und
Bauteilen,
7. Aufbereiten und Schützen von Oberflächen,


Abschnitt III: Berufliche Fachbildung in Fachrichtungen


A Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
1. Warten, Prüfen und einstellen von Fahrzeugen und Systemen,
2. Instandhalten von Karosserien, Fahrzeugrahmen, Aufbauten und Fahrgestellen,
3. Schadensumfang beurteilen, Fehler, Mängel und deren Ursachen festestellen,
1 Das Verfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen, Änderungen sind möglich.
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4. Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
5. Herstelle, Prüfen und Schützen von Oberflächen,
6. Kontrollieren und Dokumentieren, Fahrzeug übergeben,
B Fachrichtung Karosseriebaustechnik
1. Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf und Umbauen von Karosserien, Karosserieteilen und
Aufbauten, sowie deren Instandhaltung,
2. Prüf- und Einstellarbeiten an Karosserien, Karosserieteilen und Aufbauten,
3. Demontieren und Montieren von Bauteilen und Baugruppen, Ausrüsten mit Zubehör und
Zusatzeinrichtungen,
4. Installieren und in Betrieb nehmen von Systemen und Anlagen,
5. Beurteilen von Schäden, Feststellen der Ursachen,
6. Herstellen, Prüfen und Schützen von Oberflächen,
7. Kontrollieren und Dokumentieren, Fahrzeug übergeben.
C Fachrichtung Fahrzeugbautechnik
1. Konstruieren, Herstellen und Umbauen von Fahrzeugrahmen, Fahrzeugbauteilen und
Fahrgestellen,
2. Prüf- und Einstellarbeiten an Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Aufbauten,
3. Aus- und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
4. Fehler, Störungen, Schäden und deren Ursachen feststellen,
5. Demontieren, Montieren und Instandhalten von Bauteilen und Baugruppen,
6. Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen,
7. Kontrollieren und Dokumentieren, Fahrzeuge übergeben.

 

 

 

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