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Willkommen bei unfallgutachten24-Berlin.de
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Unfall ? ......und Sie sind nicht Schuld!!!????
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Bei einem Unfallschaden, der von einer Kfz-Haftpflicht Versicherung reguliert wird, kann der Geschädigte die folgenden Kosten erstattet bekommen.
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Bergungskosten
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Ist das eigene Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher oder fahrfähig, so sollte es vom Unfallort geborgen werden. Die Kosten dafür hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Die Rechnung des Abschleppunternehmens ist bei der gegnerischen Versicherung einzureichen. Dies kann auch ein Anwalt für Sie erledigen.
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Reparaturkosten
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Grundsätzlich hat die Versicherung die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten zu übernehmen. Sie können die Reparaturkosten aber auch fiktiv abrechnen, in dem Sie der Versicherung ein Gutachten von einem KFZ-Sachverständigen vorlegen. Wann werden sie gezahlt? Die Versicherung hat Reparaturkosten für die Beschädigung des Fahrzeugs grundsätzlich in der tatsächlich anfallenden oder durch ein Gutachten zu ermittelnden Höhe zu zahlen.Denn der Geschädigte kann grundsätzlich verlangen, dass sein Fahrzeug wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es sich vor dem Unfall befand. Die Versicherung muss allerdings dann die Reparaturkosten nicht mehr zahlen, wenn das Fahrzeug durch den Unfall einen Totalschaden erlitten hat. Ausnahme: 130%-Regel
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Wertmiderung
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Dies ist der bei einem Verkauf des reparierten Fahrzeugs zu erwartende Mindererlös. Berechnet wird er i.d.R. für Fahrzeuge, die nicht älter als 5 Jahre sind und deren Laufleistung geringer als 100.000 km ist. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Die Höhe der Wertminderung wird von einem Sachverständigen im Rahmen eines Haftpflicht-Kfz-gutachtens ermittelt.Â
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Schmerzensgeld
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Schmerzensgeld im Kfz-Haftpflichtschadenfall ist ein finanzieller Ausgleich für eine unfallbedingte gesundheitliche Beeinträchtigung. Diese muss gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung belegt werden. Auskunft darüber geben Ärzte und Rechtsanwälte.
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Anwaltskosten
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Nach deutschem Recht bekommt der Geschädigte bei einem unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden Rechtsanwalts- und Gutachterkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet. Einzureichen ist die Honorarrechnung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung. In der Regel wird dieses vom beauftragten Kfz Gutachter (durch uns) erledigt.
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Sachverständigenhonorar
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Nach deutschem Recht bekommt der Geschädigte bei einem unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden die Rechnung des Sachverständigen erstattet. Einzureichen ist dessen Honorarrechnung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wird mit der Beauftragung des Sachverständigen der Honoraranspruch aus dem Schadenersatz zugunsten des Sachverständigenbüros abgetreten, so können unsere Sachverständige mit der Versicherung direkt abrechnen.
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Mietwagenkosten
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Ist ein Fahrzeug durch einen unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden nicht mehr nutzbar, so hat der Geschädigte Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, wenn er dieses benötigt. Der Tagessatz richtet sich nach der Mietwagenklasse, in die das beschädigte Fahrzeug bei seiner Erstzulassung eingestuft wurde. Ist ein Fahrzeug älter als fünf Jahre, wird es in der Regel eine Klasse herabgestuft. Über die Anspruchsdauer können nur die gegnerische Versicherung oder ein Rechtsanwalt Auskunft geben. Wird ein Ersatzfahrzeug benötigt, ist die Reparaturdauer laut Kfz-Gutachten (Arbeitszeit ohne Wartezeit) in der Regel Teil der Anspruchsdauer. Anstatt eines Ersatzfahrzeugs kann sich der Geschädigte auch den Nutzungsausfall auszahlen lassen.
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Nutzungsausfall
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Ist ein Fahrzeug durch einen unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden nicht mehr nutzbar, so kann sich der Geschädigte, wenn er ein Ersatzfahrzeug benötigt, anstelle des Mietwagens auch den Nutzungsausfall bezahlen lassen. Den Tagessatz der Nutzungsausfallgruppe, dem das Fahrzeug zuzuordnen ist, gibt der Sachverständige im Haftpflicht-Kfz-Gutachten an.Über die Anspruchsdauer können nur die gegnerische Versicherung oder ein Rechtsanwalt Auskunft geben. Wird ein Ersatzfahrzeug benötigt, ist die Reparaturdauer laut Kfz-Gutachten (Arbeitszeit ohne Wartezeit) in der Regel Teil der Anspruchsdauer.
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Kostenpauschale
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Pauschalbetrag für Ihnen entstandene Kosten. Näheres darüber können Sie bei der gegnerischen Versicherung oder Ihrem Rechtsanwalt erfahren.
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Zulassungskosten
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Kosten, die für Fahrzeug unfallbedingt beim An- und Abmeldung anfallen. Kosten für beschädigte Kennzeichen-Plaketten.
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Sie erreichen uns Montag bis Sonntag ganztägig.
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Tel: 030/65798710
mobil: 0163/7962575
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