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CARCHECK - BERLIN

Inh.

Tilo Neumann
Gellertstraße 24
12489 Berlin – Köpenick

Ust-IdNr.: DE260340099    Finanzamt Treptow / Köpenick

 

 

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1. Verweise und Links
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2. Urheber- und Kennzeichenrecht
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3. Datenschutz
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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sachverständigenbüros Carcheck - Marinecheck

Gültig ab 01.08.2008


§ 1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG

hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen.

Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

§ 3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggfs. als Anhang dieser AGB beigefügt.

5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen.“

5.3 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 110,00 zuzüglich MwSt. berechnet.

5.4 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen

5.5. In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.

5.6 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

5.8 Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,00 pro Stück

berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit € 1,00 berechnet.

5.9 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem ZSEG abgerechnet.

5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.3).

§ 6. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken - entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger- so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.3 dieser AGB.

§ 7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

§ 8. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original- Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.

Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen in Köln Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an den Verband freier Kfz – Sachverständiger e. V.

(V f K e. V.) in 40212 Düsseldorf. Friedrichstr. 91 Tel. 0211 45 10 77 Fax 0211 45 10 78 zu wenden.

§ 9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG

§ 10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz -Sachverständigenbüros Carcheck in Berlin.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Zusatz   bei   Kfz-Bewertungen:   Bei   Bewertungen   von   Kraftfahrzeugen   und   Kfz-Anhängern   ist   der   AG   verpflichtet,   das   Kfz- Sachverständigenbüro Carcheck bzw. seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte   versteckte   Mängel   sowie   vorausgegangene   Unfälle   an   dem   zu   prüfenden   Fahrzeug   oder   Kfz-Anhänger   mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde)   sind   -   soweit   vorhanden   -   vorzulegen;   ebenso   Originalrechnungen   über   Instandsetzungen,   insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer  Woche  an  das  Kfz-Sachverständigenbüro  Carcheck  zu  richten.  Der  Versand  der  Bewertungen  erfolgt  im  Regelfall  per  Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer.

 

 

 


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