ihre rechte bei einem unverschuldetem unfall

Willkommen bei unfallgutachten24-Berlin.de

 


Bei unverschuldetem Unfall haben Sie das Recht auf :

 

 

 

Ersatz aller Kosten, die im Zusammenhang mit der Schadenbehebung notwendig sind.


Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt, den Sie zur Rechtsberatung auf Kosten des Schädigers hinzuziehen.


Gutachtenerstellung durch einen neutralen und unabhängigen KFZ- Sachverständigen zur genauen und zuverlässigen Bestimmung Ihres Sachschadens.


Kostenerstattung für das Abschleppen Ihres fahruntüchtigen Fahrzeugs.


Nutzung eines Mietwagens, der in Typ und Klasse Ihrem Auto entspricht.


Freie Wahl der Reparaturwerkstatt, des Gutachters und des Rechtsanwalts sowie der Autover-mietung .


Ausgleich der merkantilen Wertminderung, d.h. der Versicherer muss dem Geschädigten die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeuges vor dem Unfall und dem Wiederbeschaf-fungswert nach der Reparatur ersetzen.


Anspruch auf Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit und nicht verkehrssicher ist, sowie bei einem Totalschaden bis zum Ankauf eines Ersatzfahrzeug es, falls Sie auf einen Mietwagen verzichten. Die Höhe des Betrages ermitteln wir oder Ihr Anwalt. Der Anspruch entfällt, falls Sie durch eine unfallbedingte Verletzung in dieser Zeit nicht in der Lage sind, einen PKW zu führen, es sei denn, Ihr Auto wurde schon vor dem Unfall von einem oder mehreren Familienangehörigen mitbenutzt.


Auszahlung der Reparaturkosten auf Gutachtenbasis, d.h. Sie können auf die Reparatur des Fahrzeuges verzichten oder eine Reparatur in Eigenregie durchführen. Die Reparaturkosten können dann in der im Gutachten ermittelten Höhe abgerechnet werden, sofern die Totalschadensgrenze nicht überschritten ist.


Erstattung der Umrüstkosten, wenn Sie das Ersatzauto entsprechend dem verunfallten Fahrzeug aufrüsten, z.B. Montage einer Anhängerkupplung, Radioanlage usw. Kostenerstattung aller Sachge-genstände, die im Zusammenhang mit dem Unfall beschädigt wurden, wie Kleidung und transportierte Gegenstände. z.B. Fotoausrüstung. Erstattung einer Kostenpauschale von 20,00 -30,00 € für Telefon- oder sonstige Auslagen . Alternativ zur Kostenpauschale werden bei Aufstellung und Vorlage der Belege die Nebenkosten erstatt et. die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, z.B. Reisekosten, Porti usw.

 

Sie haben das Recht:
Vorschläge, Ratschläge und Anweisungen der gegnerischen Versicherung abzulehnen.




1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

23

24

25

26

27

28

29

30

31




» kostenlose Beratung
» Sportboot Wertgutachten
» Sportboot Schadengutachten
» Gasprüfung nach G608 & G607


» kostenlose Beratung
» Kostenvoranschlag GRATIS
» Kfz- Unfallgutachten
» Kfz-Wertgutachten
» Oldtimergutachten
» Reparaturrechnungsprüfung

» Motorrad Gutachten


Kontaktieren Sie uns....wir helfen Ihnen sofort!!!!Kfz Gutachten schnellservice

 

 

24h   0163 / 796 25 75
Wichtige Kfz & Sportboot Gutachter Themen!
Kfz Gutachter Berlin    Boot Sachverständiger 24h Service Unfallgutachten      Sportbootgutachten UNFALL   Bagatellschaden        Totalschaden RESTWERT        SCHNELL...TERMIN       WERTGUTACHTEN   Kontakt   Lackdickenmessung SV        Netto auszahlen   130% Regel         HAFTPFLICHTSCHADEN     kaskoschaden   Kfz SV       Kfz Unfallgutachter Berlin   Sportbootgutachter      Bewertungen Beweissicherung         UNVERSCHULDETER VERKEHRSUNFALL      CARCHECK-BERLIN    SCHNELLHILFE

Kfz Gutachter Berlin RSS Feeds und Backlinkpartner

IMPRESSUM